Gern beraten und unterstützen wir Sie bei der Ausbildungsfinanzierung Ihrer Heilpraktikerausbildung. Im individuellen Beratungsgespräch berücksichtigen wir Ihre
persönliche Situation und finden die geeignete Finanzierungsform. Vereinbaren Sie jetzt ein individuelles Beratungsgespräch mit unserem Ausbildungsleiter. Hier Beratungstermin vereinbaren.
Grundsätzlich sind folgende Förderungen möglich:
- Bis zu einer Obergrenze von EUR 2.000.-- können 50% der Weiterbildungskosten durch das Land Schleswig-Holstein übernommen werden, sofern vor Beginn der
Bildungsmaßnahme ein Antrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein gestellt wurde, und diese auch bewilligt wurde. Diese Regelung mit dem Namen "Landesprogramm Arbeit Aktion C4" gilt für
Beschäftigte, Freiberufler und Inhaber von Kleinstbetrieben und auch für Auszubildende in Schleswig-Holstein. Weitere Informationen erhalten Sie bei
der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
- Seit Ende 2008 gibt es das Programm Bildungsprämie. Es ist ein Baustein im Konzept "Lebenslanges Lernen" und soll mehr Menschen in Weiterbildung
bringen. Erstattet werden bis zum 50% der Lehrgangsgebühren, - der Höchstbetrag ist allerdings auf EUR 500.-- begrenzt. EIn Antrag kann alle zwei Jahre gestellt.
- An der Antamius - Heilpraktikerschule können Sie Ihre Lehrgangsgebühren in monatlichen Raten zahlen. Ohne zusätzliche Gebühr, Zinsen oder sonstige Kosten.
Bitte berücksichtigen Sie, dass alle Förderungen immer von individuellen, persönlichen Voraussetzungen abhängig sind. Um zu ermitteln, welche Möglichkeiten für Sie in
Frage kommen ist einpersönliches Beratungsgespräch unerlässlich.