08.06.2020 Lern' doch wo Du willst! - Alle Unterrichte auch im Livestream

Nicht nur wegen Corona, sondern weil es praktisch ist: Ab sofort werden an der Antamius alle Vorort-Unterrichte auch live ins Internet übertragen. Sie können also selbst entscheiden, ob Sie den Seminarraum der Antamius persönlich aufsuchen, oder einfach zuhause am Schreibtisch oder auf dem Sofa bleiben. Alles was sie brauchen ist ein internetfähiges Endgerät, wie Desktop-PC oder Tablet. Aber selbst mit einem Smartphone funktioniert das virtuelle Klassenzimmer, - Internetanschluss genügt.

03.01.2019 Beratungstermin selbst online bestimmen

Jetzt ganz neu: Sie möchten sich gern durch uns beraten lassen? Zunächst einmal telefonisch oder direkt persönlich in unserer Schule? Dann bestimmen Sie den Termin jetzt selbst: Die zur Verfügung stehenden Beratungszeiten werden in unserer neuen Terminbuchungsapp tagaktuell angezeigt. Suchen Sie sich doch Ihren Termin gleich aus. Paktisch. Mit Erinnerungsfunktion.: Gleich hier ausprobieren.

03.11.2018 Jetzt neu - die „Kurs-Flatrate” bei Antamius

Wenn Sie Teilnehmer eines Kurses sind können Sie zukünftig auch andere Kurse besuchen, um z.B. Themen zu wiederholen. Besuchen Sie also z.B. den Heilpraktiker Abendkurs können Sie sich auch in Unterrichte des Heilpraktiker Wochenendkurses setzen und natürlich ebenfalls anders herum.

29.10.2018 - Kündigungsfristen abgeschafft

Wenn man sich bei einer Schule für einen Lehrgang anmeldet, setzt man sich oft einer großen finanziellen Belastung aus. Zusätzlich haben Schulen meist immer eine mindestens sechsmonatige Kündigungsfrist, - bei einigen Schulen ist eine Kündigung vor Lehrgangsende gänzlich ausgeschlossen, - egal was passiert, man muss immer die gesamten Lehrgangsgebühren zahlen. Egal ob man krank wird, sich die persönliche Lebenssituation ändert, wie Schwangerschaft, Jobverlust, Umzug und dergleichen.

 

Bei Antamius hingegen gehen Sie kein Risiko ein, - es gibt schlichtweg keine Kündigungsfrist. Das bedeutet, dass Sie immer nur für den Lehrgangsmonat zahlen (meist ca. EUR 195.--), den Sie auch tatsächlich absolvieren. Sollten Sie tatsächlich die Ausbildung aus persönlichen Gründen abbrechen müssen, können Sie den geschlossenen Ausbildungsvertrag sofort auflösen und die Zahlung für die Folgemonate einstellen. Klare und faire Regelung, wie wir finden.

Die neue Leitlinie zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und –anwärtern

 

Schreckgespenst oder Chance für den Heilpraktikerberuf?

In §2 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes heißt es: „Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, bisher berufsmäßig nicht ausgeübt hat, kann eine Erlaubnis nach § 1 in Zukunft nach Maßgabe der gemäß § 7 erlassenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erhalten, die insbesondere Vorgaben hinsichtlich Kenntnissen und Fähigkeiten als Bestandteil der Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis enthalten sollen.“

 

Die hier angesprochenen „Rechtsvorschriften“ finden sich in der Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz wieder. Hieraus wiederum leiten sich beispielsweise die Zulassungsvoraussetzungen für die Heilpraktikerprüfung ab. 

 

Interessant ist nun für interessierte Anwärterinnen und Anwärter, was sich mit der im vergangenen Jahr angekündigten Leitlinie zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern ändern wird. 

 

Kann ich plötzlich nicht zur Prüfung antreten weil sich Zulassungsvoraussetzungen ändern?

 

Kann mich meine Schule überhaupt auf die neuen Voraussetzungen vorbereiten? 

 

Sind Inhalte zur Prüfung vorgesehen, die bislang nicht thematisiert wurden? 

 

Schränkt die Leitlinie meine spätere Tätigkeit als HeilpraktikerIn ein? 

 

Dies sind nur einige der Fragen, die uns von interessierten Anwärtern gestellt werden, wenn diese sich über mögliche Ausbildungsalternativen informieren. Doch eines vorweg: Das Gewicht und die Strahlungskraft einer Leitlinie wurde und wird oftmals überschätzt. Hinter dem Begriff der „Leitlinie“ verbirgt sich schlussendlich nichts anderes als eine Sammlung Handlungsempfehlungen die sich in diesem Fall an die Prüfenden Ämter, insbesondere die mit der Prüfung befasst Amtsärzte richtet. Sie hat keineswegs bindenden Charakter, so dass die Entscheidung über das Ob und Wie der Umsetzung dieser Leitlinie weiterhin individuell getroffen werden wird. 


Dennoch, das Ziel ist nachvollziehbar und begrüßenswert: Die Heilpraktikerprüfung soll einheitlicher, vergleichbarer und qualitativ hochwertiger sein. So finden sich in der Auflistung der Prüfungsinhalte verschiedenste Bereiche, deren Kenntnis in Zukunft dem Prüfling abverlangt werden soll, beispielsweise 

  • die Kenntnis rechtlicher Rahmenbedingungen,
  • Grundkenntnisse des deutschen Gesundheitssystems,
  • von Rechtsvorschriften aus Zivil- und Strafrecht sowie aus Arzneimittel- und Medizinprodukterecht,
  • Qualitätsmanagement und natürlich 
  • Medizinische Kenntnisse unterschiedlichster Fachbereiche sowie 
  • Praktische Fertigkeiten, die speziell in Zukunft auch tatsächlich abgeprüft werden sollen. 

Was ist nun „neu“ an dieser Leitlinie, die im Übrigen am 22.03.2018 in Kraft tritt und damit für die Märzprüfung 2017 noch keine Anwendung findet? 

 

Was tut die Antamius Heilpraktikerschule, um den Veränderungen zu begegnen? 

 

Weltbewegendes ist von den kommenden Veränderungen nicht zu erwarten. Insbesondere wer in Schleswig-Holstein zur Prüfung gehen möchte muss sich nicht auf wesentliche Neuerungen einstellen, denn die aufgelisteten Anforderungen entsprechen nahezu vollständig denen des aktuellen Gegenstandskataloges. Es soll ein besonderer Fokus auf praktische Fähigkeiten gelegt werden, insbesondere einzelne (auch invasive) Maßnahmen könnten ggf. in praktischer Demonstration abgefragt werden. Gerade dieser Punkt war in der Vergangenheit von Seiten der Ärzteverbände kritisiert worden. Die Bundesärztekammer beispielsweise fordert in ihrer Stellungnahme von 2017, Heilpraktikern die Möglichkeit invasiver Maßnahmen wie Blutentnahmen oder Injektionen zu verbieten. 

 

Was wir tun: Glücklicherweise ist hier keine Umstellung des Unterrichtskonzeptes von Antamius notwendig, da wir ohnehin schon ein besonderes Augenmerk darauf legen, dass unsere Schüler insbesondere bezogen auf die praktischen Fertigkeiten der Diagnostik ausführlich und fachpraktisch geschult werden. Unterrichte wie beispielsweise Injektionen werden bei Antamius grundsätzlich von Ärzten bzw. unserem ärztlichen Leiter geführt, um eine hohe Qualität der Ausbildung in diesem sensiblen Bereich sicherzustellen. Hinsichtlich der Forderungen der Bundesärztekammer, invasive Maßnahmen für den Heilpraktiker nicht zuzulassen vertritt unsere Leitung eine andere Auffassung: Derartige Maßnahmen können durchaus von Heilpraktikern ergriffen werden. Doch diese müssen im Vorfeld entsprechend intensiv und unter praktischer, erfahrener und geübter Anleitung ausgebildet werden. Ist dies gewährleistet, ist zu erwarten, dass zukünftige Heilpraktiker diese Maßnahmen mit der gebotenen Sorgfalt in Indikationsstellung und Durchführung ergreifen. 

 

Rechtliche Rahmenbedingungen: Diese erlangen einen besonderen Stellenwert in der neuen Leitlinie. Die Kenntnis des deutschen Gesundheitssystems sowie zivil- und strafrechtlicher Grundlagen mit Relevanz für den Heilpraktiker steht ganz oben in der Auflistung der neuen Leitlinie. Zu Recht. 

 

Was wir tun: Antamius begrüßt diese Aufwertung juristischer Basiskenntnisse. Von Beginn an werden an unserer Schule in jedem Kurs rechtliche Rahmenbedingungen und relevante Aspekte praxisnah unterrichtet und dies nicht etwa durch Laien sondern durch in der Lehre geübte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Schwerpunkt im Medizin- und Arzthaftungsrecht bzw. Sozialrecht. Nur so können wir sicherstellen, dass unseren Schülern die bestmögliche Ausbildung auch in diesem Wissensfeld zuteil wird. 

 

Fazit: Die neuen Leitlinien festigen, was Antamius seit längerem fördert und fordert, mehr Niveau und Qualität in der Ausbildung, höherer Praxisanteil und ein zusätzlicher Fokus auf die immer wichtiger werdenden Rechtlichen Rahmenbedingungen. Wer sich für eine Ausbildung bei Antamius entscheidet wird auch weiterhin bestens für seine Prüfung und praktische Tätigkeit vorbereitet sein. Wir sind zuversichtlich unsere überdurchschnittlichen Bestehensquoten unserer Kursteilnehmer halten zu können. 

 

Mehr Informationen auch über unser Kontaktformular oder auf einem unserer Infoabende.

Hier finden Sie uns

Antamius - Heilpraktikerschule
Holtenauer Str. 306
24106 Kiel

Rufen Sie einfach an unter

04 31/32 90 33

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